S&F Steuerberatungsgesellschaft mbH
Wegenerstraße 1
D-54634 Bitburg

Tel.: +49 65 61 / 60 49 66 – 0
Fax: +49 65 61 / 60 49 67 – 0
Mail: info@steuerberatung-sf.de

– Termine nach Vereinbarung –

Ihre Ansprechpartner

Heinz-Peter Fuchsen
Dipl. Betriebswirt (FH)
Steuerberater, vereidigter Buchprüfer, landwirtschaftliche Buchstelle
Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.)
Geschäftsführer

Tel.: +49 65 61 / 60 49 66 -0
Mail: hp.fuchsen@steuerberatung-sf.de

Brigitte Kail
Bilanzbuchhalterin
Steuerfachangestellte
Notarfachangestellte

Tel.: +49 65 61 / 60 49 66 -1
Mail: b.kail@steuerberatung-sf.de

Christiane Reinhard
Steuerfachwirtin
Steuerfachangestellte

Tel.: +49 65 61 / 60 49 66 -3
Mail: c.reinhard@steuerberatung-sf.de

Landwirtschaftliche Fachberatung

Von dem ganzheitlichen Konzept der integrierten steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung, über Finanzbuchhaltung bis hin zur Umsatzsteuer – wir bieten Ihnen eine breitgefächerte, professionelle Fachberatung im landwirtschaftlichen Bereich. Qualifizierte Auswertungen und Planrechnungen gehören ebenso zu unserem Leistungsangebot wie die Integration der Finanzbuchhaltung in Ihren Betrieb.

Sprechen Sie uns an, wir informieren Sie umfangreich zu unseren Leistungen. Die S&F Steuerberatungsgesellschaft mbH ist Ihr starker Partner.

Unser exemplarisch aufgezähltes Leistungsangebot in der Landwirtschaftlichen Fachberatung:

  • Ganzheitliche Beratung der landwirtschaftlichen Betriebe
  • Finanzbuchhaltung
  • Umsatzsteuer
  • Abgrenzung landwirtschaftlicher Betrieb / Gewerbebetrieb

Ganzheitliche Beratung der landwirtschaftlichen Betriebe

Wir beraten und unterstützen Sie umfangreich:

  • Erstellung land- und forstwirtschaftlicher Jahresabschlüsse, Einnahmen- und Überschussrechnungen oder Gewinnermittlungen nach § 13a EStG,
  • Erstellung eines BMELV-Abschluss (gem. HLBS-Verlautbarung zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen für Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft des HLBS-Fachausschuss „Landwirtschaftliches Rechnungswesen und Datenverarbeitung“)
  • Beratung zur Einzel- und Gesamtrechtsnachfolge bei Hofübergabe bis hin zur Abgrenzung von landwirtschaftlichem Betrieb und Gewerbebetrieb sind wir Ihr professioneller Ansprechpartner.

Finanzbuchhaltung

In nahezu allen betreuten landwirtschaftlichen Betrieben haben wir die Finanzbuchhaltung in den betreuenden Betrieb integriert bzw. wieder integriert – und das erfolgreich.

Unsere Mandanten bestätigen uns durch positive Rückmeldungen, dass dieser Lösungsansatz optimal in ihren Betrieb passt. Seit Beginn des Wirtschaftsjahres 2009/2010 haben sich bereits einige Betriebe für die integrierte Lösung im DATEVasp-Umfeld entschieden und nutzen intensiv unsere weitergehende betriebswirtschaftliche Beratung mit qualifizierten Auswertungen und Planrechnungen.

Umsatzsteuer

Gerade in der Landwirtschaft bleiben oft viele umsatzsteuerliche Fragen offen. Gerade die Umsatzsteuerpauschalierung nach Durchschnittsätzen (§ 24 UStG) erweist sich für viele Landwirte als problematisch und oft als nichtoptimale Vereinfachungsform. Insbesondere für Landwirte, die auch Lohndienstleistungen erbringen, bereitet diese Vorschrift zunehmend Probleme, deren Lösung kompetente Fachberatung bedarf. Hierzu steht Ihnen die S&F Steuerberatungsgesellschaft mbH gerne zur Verfügung.

Zum einen ermitteln wir, ob für Sie die Option der Umsatzsteuerpauschalierung nach Durchschnittsätzen (§ 24 UStG) zur Regelversteuerung infrage kommt.

Des Weiteren ist der Übergang der Steuerschuldnerschaft gem. § 13b UStG (Reverse-Charge-Verfahren) ein großes Thema in der Landwirtschaft. Gerade in unserer Grenzregion mit Nähe zu Luxemburg und Belgien kommt es zunehmend zu einem Leistungsaustausch im europäischen Binnenmarkt, auch bei Landwirten. Insbesondere folgende Schlagworte sind in diesem Zusammenhang zu nennen:

  • Erwerbsschwelle bei innergemeinschaftlichen Erwerben
  • Vorsteuervergütungsverfahren
  • Übergang der Steuerschuldnerschaft bei Dienstleistungen im Ausland ansässiger Dienstleister (sog. Reverse- Charge-Verfahren)

Zur Beantwortung Ihrer Fragen stehen wir Ihnen als starker Partner zur Seite.

Abgrenzung landwirtschaftlicher Betrieb / Gewerbebetrieb

Der Strukturwandel in der Landwirtschaft wie auch konjunkturell schwierige Zeiten fordern von den Landwirten die Akquirierung neuer und/oder weitere Einnahmen. Die Abgrenzung solcher neuen und/oder weiteren Einnahmen (z.B. Lohnarbeiten, Photovoltaik, Biogas, Brennerei, Hofladen, Selbstvermarktung) zum Gewerbe stellen hohe Anforderungen an die integrierte, ganzheitliche Gestaltungsberatung, der wir uns im Zusammenspiel mit unseren Mandanten gerne annehmen.

Ihre Ansprechpartner

Heinz-Peter Fuchsen
Dipl. Betriebswirt (FH)
Steuerberater, vereidigter Buchprüfer, landwirtschaftliche Buchstelle
Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.)
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Christiane Reinhard
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